Fellnasenbuffet Tierbetreuung Herne, Inhaber Tanja Pommerenke, in den AGB nachstehend FTH genannt.
1. Voraussetzungen für die Annahme des Hundes in die FTH sind:
Nachweise sind im Original jeweils beim Erstkontakt, sowie auf weitere Nachfrage vorzulegen.
Punkt c ist bei Abgabe des Hundes in die FTH jedes Mal neu zu bestätigen. Gemäß dem Fall, dass ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für andere Tiere darstellt, behält sich die FTH das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen, bzw. den Hund zu separieren. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in die FTH gegebenen Hundes ist ausdrücklich im Voraus vom Hundehalter bekannt zu geben. Die FTH übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
2. Haftung- und -sausschluss
Die FTH verfügt über eine Tiersitterhaftpflichtversicherung bei der Uelzener. Sollte es zu Schäden kommen und in diesem Zusammenhang Haftpflichtversicherungs- Rückfragen eingehen, darf die FTH auch die persönlichen Daten des Kunden weitergeben.
Leistungen der der Tiersitterhaftpflichtversicherung bei der Uelzener
1 Tiersitter (Hüterhaftpflicht/ Verschuldenshaftung)
Wird eine Erkrankung eines Hundes durch den Hundehalter nicht erkannt und/ oder verschwiegen und kommt es zu Folgeschäden an dem Tier und/ oder an anderen Tieren, haftet für die dadurch anfallenden Kosten allein der Hundehalter. Gleiches gilt, wenn eine Hündin bei nicht erkannter oder verschwiegener Läufigkeit gedeckt wird.
Die FTH schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung herbeigeführt.
3. Rechte der FTH
Sollte ein Hund während der Betreuungszeit erkranken oder sich verletzen und die Hundehalter nicht erreichbar sein, behält sich die FTH im Bedarfsfall vor, auf Kosten der Hundehalter einen Tierarzt zu konsultieren.
Sollte bei der Dienstleistung „Tierbetreuung/ Gassigang“ ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durch Verschulden des Hundehalters von mir ab- und/ oder zurückgebracht werden können, berechne ich jede angefangene halbe Stunde mit 3,- €. Das Gleiche gilt für die Dienstleistung „Stundenweise Betreuung“.
Wird bei der Dienstleistung „Stundenweise Betreuung“ ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durch den Hundehalter abgeholt, berechne ich jede angefangene halbe Stunde mit 3,- €.
Ab zwei Stunden Verzug, behalte ich mir vor, den Hund in eine Tierpension oder ins Tierheim abzugeben. Die hieraus anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
4. Kennenlernspaziergänge/ -termine
Damit wir uns kennenlernen können und ich mir einen Eindruck von Ihrem Hund/ Ihren Hunden machen kann, biete ich Ihnen einen Kennenlernspaziergang/ -termin (Erstkontakt) kostenlos an. Hierzu treffen wir uns an einem Ort Ihrer Wahl. Zu diesem Termin bringe ich den Tierbetreuungsvertrag und Fragen zu Ihrem Hund/ Ihren Hunden mit, die wir im Anschluss gerne gemeinsam ausfüllen.
Weitere Kennenlernspaziergänge/ -termine sind kostenpflichtig möglich. Für jeden weiteren Termin nehme ich, unabhängig von der Dauer, 10,- € zzgl. Benzinkosten für Hin- und Rückfahrt.
5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Fellnasenbuffet Ernährungsberatung Herne, Inhaber Tanja Pommerenke
1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Fellnasenbuffet Ernährungsberatung für Hunde und Katzen, Tanja Pommerenke als Ernährungsberaterin und dem Tierhalter.
2. Die Dienstleistung "Ernährungsberatung" kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Ernährungsberaterin, die Ernährungsberatung auszuüben, annimmt und sich an die Ernährungsberaterin zum Zwecke der Beratung wendet. Hierfür wird dem Tierhalter ein Fragebogen per Post oder Email zugestellt. Mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und durch den Tierhalter zurückgesendeten Fragebogen kommt der Vertrag zustande. Mit seiner/ ihrer Unterschrift erklärt der/ die Tierhalter/ -in sich mit allen Punkten der AGB`s uneingeschränkt einverstanden.
3. Anhand der Angaben des Tierhalters in dem Fragebogen erstellt die Ernährungsberaterin, Tanja Pommerenke, das individuelle Fellnasenbuffet für das Tier des Tierhalters. Der Tierhalter erhält die Anamnese und die Ausarbeitung der Fütterungs- und Ernährungsberatung in schriftlicher Form.
Die schriftliche Ausarbeitung setzt sich zusammen aus:
Angaben zum Tierbesitzer; Angaben zum Tier, Wissenswertes zur Rasse des Tieres; Grund für die Beratung; Angaben zur bisherigen Fütterung; Überprüfung der bisherigen Fütterung, um Mängel oder Überversorgung aufzudecken, einschließlich Diagramm; Allgemeiner Teil Ernährungsberatung; Individueller Teil der Ernährungsberatung; Umsetzung des Wochenplanes; Möglichkeiten zur Beschaffung der Zutaten für den Wochenplan; Rationsberechnung einschließlich Diagramm; Ernährungsplan (Wochenplan); Gemüse- und Obstliste und den vom Tierhalter ausgefüllten Fragebogen.
Die Überprüfung der bisherigen Fütterung ist nur bei genauen Angaben des Tierhalters möglich.
4. Die Ernährungsberaterin Tanja Pommerenke erstellt das Fellnasenbuffet für das Tier anhand Ihres Wissens, Ihrer Erfahrung und nutzt hierfür ein Computerprogramm zur Rationsberechnung. Dennoch kann weder eine Fütterungsempfehlung auf der Verpackung eines Futtermittels, noch eine umfangreiche Rationsberechnung per Hand oder Computer eine 100%ig richtige Fütterungsanweisung liefern. Die Fellnasenbuffet Ernährungsberatung, Inhaberin Tanja Pommerenke, übernimmt keine Garantie für die Gesundheit Ihres Tieres.
5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.